1. Allgemeines
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Lieferverträge, Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn Sie von schriftlich bestätigt werden.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise gelten ab Verkaufsstelle ohne Verpackung und Transport in Euro, zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Zahlungen haben innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug und auf eines der in unseren Rechnungen genannten Konten vor Ablauf der maßgeblichen Zahlungsfrist vorbehaltlos zu erfolgen. Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung steht dem Kunden nur dann zu, falls seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Schecks und Wechsel werden nicht angenommen. Bei Überschreiten des maßgeblichen Zahlungsziels sind wir unbeschadet weiterer Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Banküblicher Höhe zu verlangen, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
3. Versand
Erfüllungsort ist unser Firmensitz. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist, erfolgt der Versand stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht somit auf den Kunden über, sobald wir die Sache dem Spediteur, oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalten ausgeliefert haben.
Wir behalten uns vor, Lieferungen und Leistungen an den Käufer nur vorzunehmen, wenn unsere sämtlichen fälligen Forderungen aus vorangegangenen Lieferungen oder Leistungen beglichen sind.
4.Lieferpflichten
Die Auftragserteilung durch den Kunden gilt als Angebot zum Abschluss eines Vertrages, unsere Auftragsbestätigung stellt die Annahme dieses Angebotes dar. Verbindlich sind lediglich die in der Auftragserteilung und Auftragsbestätigung vereinbarten Liefertermine und Preise. Bei Lieferungsverzögerungen ist vom Kunden eine angemessene Nachfrist zu gewähren.
Teillieferungen werden ausdrücklich vorbehalten.
Im Falle von Wetterkatastrophen wie z.B. Dürre, Frost, Überschwemmung, Hagel oder andere unvorhersehbare und unverschuldete Ereignisse wie z.B. Seuchen, Streik, Betriebsstörungen jeglicher Art, Krieg, kriegsähnliche Zustände, Währungsveränderungen oder behördliche Eingriffe verlängert sich die Lieferfrist für die Dauer der Behinderung. Wird durch die genannten Ereignisse die Lieferung unmöglich, so werden wir von der Lieferpflicht frei.
Schadensersatzansprüche können vom Käufer nicht geltend gemacht werden.
5.Maße und Muster
Sämtliche Maße sind Circa Maße. Abweichungen in einer Größenordnung von 10 % nach oben oder unten sind zulässig. Muster zeigen lediglich die Durchschnittsbeschaffenheit auf. Es müssen nicht sämtliche Pflanzen wie das Muster ausfallen.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollen Erfüllung sämtlicher uns gegenüber dem Besteller bereits zustehenden oder künftig entstehenden Forderungen nebst Nebenforderungen. Der Käufer ist berechtigt, die Pflanzen im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsganges weiter zu veräußern, hierbei ist der bestehende Eigentumsvorbehalt offen zu legen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignungen ist er nicht befugt. Die dem Käufer aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen tritt er bereits jetzt in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Vorbehaltskäufer wird ermächtigt, die Forderung für uns einzuziehen, solange er seine Zahlungsverpflichtung uns gegenüber nachkommt. Die Vorbehaltsware ist von den übrigen Pflanzen getrennt zu lagern, einzuschlagen oder einzupflanzen und dabei so zu kennzeichnen, dass sie als von uns kommend erkennbar ist. Der Vorbehaltskäufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, dazu gehört richtige Lagerung, Pflanzung, Düngung und Bewässerung.
7. Garantie und Gewährleistung
Die Pflanzen sind bei Anlieferung sofort auf Stückzahl, Sorte, Mängel zu untersuchen, spätestens jedoch binnen 4 Tage nach Lieferung schriftlich zu rügen, nicht offensichtliche umgehend nach Feststellung, spätestens jedoch nach Ablauf von 3 Monaten nach Auslieferung. Bei fristgerechter berechtigter Mängelrüge liefern wir je nach Wahl des Kunden kostenlosen Ersatz oder gewähren entsprechende Minderung des Kaufpreises. Für die Ersatzlieferung steht uns eine angemessene Frist zu.
Eine gewährte Anwachsgarantie erstreckt sich über eine Vegetationsperiode und setzt voraus, dass die Pflege als Zusatzleistung von der Firma Eilers durchgeführt wird.
Eine Garantie für das Anwachsen der Pflanzen wird nicht übernommen, da eine lückenlose gute Pflege nicht nachweisbar ist. Hierzu gehört insbesondere die richtige Pflanztiefe, Düngung, Bewässerung. Höhere Gewalt, wie z.B. Dürre, Frost, Schädlingsbefall etc. sind von der Garantie nicht umfasst. Bei Veredlungsunterlagen und Jungpflanzen übernimmt der Lieferant Gewähr für die Echtheit der gelieferten Sorten nur bis zum Ablauf eines Jahre ab dem Tag der Lieferung.
8. Sonstiges
Erfüllungsort für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist der Sitz des Verkäufers. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wetzlar, sofern nicht gesetzlich zwingend ein anderer Gerichtstand vorgeschrieben ist. Dies gilt auch generell für den Urkundsprozess. Es gilt deutsches Recht.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages einschließlich der vorliegenden AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit im übrigen nicht berührt. Die Parteien werden in diesen Fällen, unwirksame Bestimmungen durch solche wirksame Bestimmungen ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen.
Sie haben ein konkretes Anliegen? Dann rufen Sie gern direkt an oder schreiben Sie uns eine Mail, damit wir Ihnen weiterhelfen können.
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